Abrufen einer NIE-Nummer

Wir werden ständig gefragt: "Brauchen wir eine NIE-Nummer, um eine Immobilie hier in Spanien zu kaufen?" Die Antwort lautet: Ja, das tust du. Das Wichtigste, was Sie in einfachen Worten wissen müssen, ist, dass jeder, der auf den Escritura (Eigentumsurkunden) genannt wird, eine NIE-Nummer erhalten muss. Dies kann leicht während des Verkaufsprozesses und normalerweise innerhalb des allgemeinen Zeitrahmens eines allgemeinen Kaufs erfolgen.

Ihr Anwalt ist die beste Person, um dies für Sie zu tun, da es für Sie viel einfacher ist. Ja, Sie können es selbst tun, um ein paar Cent zu sparen, aber wenn Sie nicht Spanisch sprechen oder einen Übersetzer mitnehmen, lohnt sich die Mühe nicht. Einige Anwälte werden dies auch in Ihre Eigentumsübertragungsgebühren einbeziehen.

UPDATE: MAI 2013: Das Verfahren zur Beantragung von NIE-Nummern wurde geändert. Für die Beantragung dieses Dokuments muss nun ein Termin mit der Abteilung vereinbart werden, sei es durch eine Einzelperson oder einen Anwalt, der in Ihrem Namen arbeitet. Bitte bauen Sie also diesen neuen Prozess in Ihren Zeitplan ein, wenn Sie eine NIE-Nummer beantragen.

So erhalten Sie eine NIE (Número de Identificación de Extranjero, auf Spanisch) Dies ist die Steueridentifikationsnummer eines Ausländers, die hier in Spanien erforderlich ist.

Jeder ansässige oder nicht ansässige Ausländer mit finanziellen Angelegenheiten in Spanien, unabhängig davon, ob er EU-Bürger ist oder aus einem Nicht-EU-Land stammt, muss eine NIE-Nummer haben.

Jeder, der hier in Spanien finanzielle, berufliche oder soziale Interessen hat, benötigt diese persönliche Identifikationsnummer. Die NIE ist für alle steuerlichen Transaktionen in Spanien erforderlich, bei denen Geld an das spanische Finanzamt gezahlt wird. Die NIE-Nummer sollte bei jedem Kontakt mit den spanischen Steuerbehörden angegeben werden. Die Nummer erscheint auf allen Dokumenten, die in Spanien ausgestellt werden.

Sie benötigen eine NIE-Nummer, um Folgendes zu tun:

  • Wenn Sie ein Bankkonto eröffnen.
  • Wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder versichern.
  • Wenn Sie eine Hypothek benötigen.
  • Um alle Steuern zu zahlen.
  • Wenn Sie für eine Beschäftigung bezahlt werden.
  • Wenn Sie eine Niederlassungsgenehmigung beantragen und ein Unternehmen gründen möchten.
  • Wenn Sie sich beim Sozialdienst anmelden oder den Erhalt der Sozialversicherung veranlassen möchten.
  • Wenn Sie einen Führerschein beantragen müssen.

Beantragung einer NIE-Nummer

Ihr Antrag auf eine NIE kann bei einer Polizeidienststelle gestellt werden, die über eine Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros auf Spanisch) verfügt, die sich hier in Almería-Stadt befindet, oder Sie können sich an Ihre örtliche Regionalregierung wenden. entweder persönlich oder durch einen Vertreter/Übersetzer. Die meisten Anwälte können Ihnen helfen, eine NIE-Nummer zu erhalten, die ungefähren Kosten betragen 150 € pro Person. Sie müssen mit dem Anwalt nach Almería fahren, es dauert ungefähr 3 Stunden und dann wird Ihr Anwalt sie für Sie abholen, wenn sie fertig sind, normalerweise innerhalb von 7-10 Tagen, derzeit an der Costa Almería.

Dokumente, die Sie vorlegen müssen

  • Sie müssen ein Antragsformular ausfüllen, auf Spanisch heißt dies Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados (Formular EX-15), es muss ausgefüllt und unterschrieben werden, Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen. Wir empfehlen Ihnen immer, das ausgefüllte Antragsformular erst in Anwesenheit eines Beamten zu unterschreiben.
  • Für die Zahlung der Gebühr benötigen Sie eine Quittung, die von der Bank abgestempelt wird.
  • Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass im Original und (eine Fotokopie von jedem).
  • Zum Schluss noch zwei Passfotos.

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