Erlangung einer nicht lukrativen Aufenthaltserlaubnis
90-TAGE-REGEL
Wir alle wissen jetzt, dass das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat. Es hat sich jedoch wenig geändert, wenn Sie hier in Andalusien ein Ferienhaus kaufen möchten. Nichts hat sich im Prozess oder bei den Kosten für den Kauf Ihres kleinen Stücks Himmel in der Sonne geändert.
Was sich jedoch geändert hat, sind die Grenzen, wie lange Sie es genießen können. Wenn Sie beispielsweise kein Visum, einen irischen Pass oder einen spanischen Wohnsitz besitzen, können Sie jetzt nur noch maximal 90 Tage in 180 Tagen hier verbringen.
Für Personen, die im Ruhestand sind, erlaubt das nicht lukrative Visum Personen, die nicht in Spanien arbeiten, länger als 90 Tage dort zu bleiben. Ein Antrag muss vor Ihrer Abreise bei den spanischen Konsulaten im Vereinigten Königreich eingereicht werden, Sie müssen bestimmte Einkommenskriterien erfüllen und auch eine private Krankenversicherung haben. Wenn Sie ein verheiratetes Paar sind und einer von Ihnen einen EU-Pass hat, kann das Verfahren einfacher sein, es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Ehepartner den Aufenthaltsantrag des EU-Bürgers huckepack nimmt.
Das Goldene Visum, das denjenigen zur Verfügung steht, die eine Immobilie oder mehr als 1 Immobilie in Spanien kaufen, die sich auf über 500.000 € oder sogar besser beläuft, gilt seit 2013. Sie können in Spanien arbeiten und es gibt keine Begrenzung der Tage, die Sie dort verbringen. Jedes Familienmitglied muss sich bewerben.
Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, müssen Sie legal einen spanischen Wohnsitz beantragen. Sie müssen auch eine Steuererklärung für weltweites Vermögen und Einkommen im Jahr nach Ihrer Ansässigkeit einreichen. Der spanische Wohnsitz ermöglicht es britischen Staatsangehörigen, frei durch Spanien zu reisen und Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Briten, die über 65 Jahre alt sind, haben immer noch Zugang zum Gesundheitssystem. Sie müssen jedoch ein S1-Formular von der britischen Sozialversicherungsbehörde erhalten. Beachten Sie jedoch, dass es vielleicht besser ist, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da nicht alles im spanischen System kostenlos ist.
WEITERE INFORMATIONEN UNTEN:
RECHTLICHER BERICHT ÜBER DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERLANGUNG EINER NICHT LUKRATIVEN AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR BRITISCHE STAATSBÜRGER
1. Anwendbares Recht.
. Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration.
. Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.
. Internationale Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2005.
2. Rechtsstatus britischer Staatsbürger in Spanien ab dem 1. Januar 2021.
Wir müssen unterscheiden zwischen der Situation britischer Staatsbürger, die vor dem 31. Dezember 2020 in Spanien lebten, und den Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Spanien lebten.
* Für britische Staatsbürger, die nachweisen können, dass sie bereits vor diesem Datum in Spanien gelebt haben, durch eine Volkszählungsbescheinigung oder durch einen bei der Junta de Andalusia registrierten Mietvertrag, ist die Situation die gleiche wie im letzten Jahr und sie können daher weiterhin unter den gleichen Bedingungen wie zuvor einen Wohnsitz in Spanien beantragen. Diese Bürger können sich weiterhin wie bisher in Spanien aufhalten. Die zuvor erteilten Gemeinschaftszertifikate sind immer noch gültig, obwohl die Behörden empfehlen, sie durch die neuen T.I.E.-Karten mit biometrischen Parametern zu ersetzen.
* Für britische Staatsbürger, die vor dem 1. Januar 2021 nicht in Spanien gelebt haben oder die nicht nachweisen können, dass sie vor diesem Datum in Spanien gelebt haben, gilt die allgemeine Ausländerregelung Spaniens. Diese Bürger können sich für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in Spanien aufhalten oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser Rechtsbericht bezieht sich auf die Anforderungen, das Verfahren und die Unterlagen, die für die Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für gemeinnützige Zwecke in Spanien vorzulegen sind, die wir im Folgenden erläutern:
Rechtliche Voraussetzungen, um die nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten
Die gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die besagte Genehmigung in Spanien zu erhalten, sind die folgenden:
- Sie dürfen nicht Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz oder Familienangehörige von Staatsangehörigen dieser Länder sein, für die die Unionsbürgerregelung gilt.
- Sich nicht illegal auf spanischem Territorium aufzuhalten.
- Keine Vorstrafen in Spanien oder in ihren früheren Wohnsitzländern (5 Jahre zuvor) für Straftaten nach spanischem Recht zu haben.
- Die Einreise nach Spanien darf nicht verboten worden sein und die Einreise in das Hoheitsgebiet der Länder, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat, nicht verweigert worden sein.
- über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten ihres Aufenthalts und ihrer Rückkehr und gegebenenfalls ihrer Familienangehörigen in Höhe der folgenden Beträge zu verfügen
- Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben.
- nicht an Krankheiten zu leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können, gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005.
- Gegebenenfalls nicht innerhalb des Zeitraums der Verpflichtung, nicht nach Spanien zurückzukehren, die der Ausländer bei der Teilnahme an einem freiwilligen Rückkehrprogramm eingegangen ist.
Verfahren zur Erlangung der nicht lukrativen Aufenthaltserlaubnis in Spanien:
Britische Staatsbürger, die eine befristete, nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen möchten, müssen dies über das spanische Konsulat tun, das ihrem aktuellen Wohnsitz entspricht.
Es gibt drei spanische Konsulate im Vereinigten Königreich, eines in London, eines in Manchester und eines in Edinburgh. Je nachdem, in welchem Landkreis der Antragsteller lebt, kann er sich an eines dieser Konsulate wenden. Termine sind erforderlich und Ihre spanischen Anwälte können einen Termin für den Antragsteller und seine Familienangehörigen beim zuständigen spanischen Konsulat erwirken.
Das spanische Konsulat arrangiert ein dreimonatiges befristetes Visum für den Antragsteller und seine Familienangehörigen, um seine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu beantragen und zu erhalten. Die Unterlagen müssen beim spanischen Konsulat vorgelegt werden und werden nach Spanien geschickt, damit die zuständige Ausländerbehörde über den Antrag entscheiden kann. Die Frist für die Erledigung des Antrags beträgt drei Monate, und wenn die Verwaltung nicht innerhalb dieser Frist antwortet, wird davon ausgegangen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Wenn das Aufenthaltsvisum erteilt wird, hat der Antragsteller ab der Benachrichtigung einen Monat Zeit, es persönlich abzuholen. Wenn sie dies nicht tun, wird davon ausgegangen, dass sie auf das erteilte Visum verzichtet haben, und das Verfahren wird geschlossen.
Sobald das Visum abgeholt wurde, muss der Antragsteller innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums, die in keinem Fall drei Monate überschreiten darf, nach Spanien einreisen. Die erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist ein Jahr lang gültig und gilt ab dem Datum der Einreise nach Spanien. Innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien muss der Antragsteller den Personalausweis des Ausländers persönlich bei der Einwanderungsbehörde oder Polizeidienststelle der Provinz beantragen, in der die Genehmigung bearbeitet wurde.
Zum Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdrücke muss der Antragsteller seinen Reisepass oder sein Reisedokument vorlegen und die folgenden Dokumente vorlegen:
- Beantragung der Karte auf dem amtlichen Formular
- Nachweis über die Zahlung der Steuer.
- Drei aktuelle Farbfotos, weißer Hintergrund, Passgröße.
Unterlagen, die bei der Beantragung der nicht lukrativen befristeten Aufenthaltserlaubnis vorzulegen sind.
In der Regel müssen Kopien der Unterlagen vorgelegt und die Originale zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden. Die offiziellen Dokumente aus dem Vereinigten Königreich müssen offiziell ins Spanische übersetzt und beim Apostel von Den Haag legalisiert werden. Ihr Anwalt kann die besagte Legalisation und Übersetzung von Dokumenten erhalten.
Die Dokumentation, die zur Verfügung gestellt werden muss, ist die folgende:
- Antragsformular für ein Aufenthaltsvisum in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter im Falle von Kindern. (Wir können das genannte Formular im Voraus ausfüllen).
- Reisepass oder Reisedokument, das in Spanien als gültig anerkannt ist und noch mindestens ein Jahr gültig ist.
- Strafregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes oder des Landes oder der Länder, in denen der/die Antragsteller in den letzten fünf Jahren gewohnt hat/haben.
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass sie für den Zeitraum, für den sie sich bewerben, über finanzielle Mittel verfügen. Dies kann durch jedes Beweismittel bescheinigt werden, einschließlich der Vorlage von Eigentumsurkunden, P60s oder Steuererklärungen, Kontoauszügen, beglaubigten Schecks oder Kreditkarten zusammen mit einer Bankbescheinigung, die den als Guthaben auf der Karte verfügbaren Betrag bescheinigt, usw.
- Dokumentation, die die Verfügbarkeit einer Krankenversicherung bescheinigt
- Ärztliches Attest nach der Internationalen Gesundheitsverordnung der Weltgesundheitsorganisation.
Allgemeine Bemerkungen zu den nicht lukrativen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien.
Die befristeten Genehmigungen werden zunächst für einen Zeitraum von 1 Jahr erteilt, können jedoch unter Vorlage des entsprechenden Verlängerungsantrags in Spanien verlängert werden. Die erste Verlängerung würde für einen Zeitraum von 2 Jahren erfolgen. Nach Ablauf des genannten Verlängerungszeitraums kann der/die Antragsteller eine zweite Verlängerung in Spanien beantragen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Antragsteller einen 5-jährigen Wohnsitz in Spanien, damit er dann seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann.
Die nicht lukrative befristete Aufenthaltserlaubnis erlaubt es dem Antragsteller nicht, in Spanien zu arbeiten, so dass für den Fall, dass es Bürger gibt, die hier arbeiten möchten, sie die entsprechende lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen müssen.
ARBEITEN IN SPANIEN
Sie benötigen einen offiziellen Vertrag Ihres Arbeitgebers. Dieser Vertrag muss Ihre Arbeitszeiten und Gehaltsangaben bestätigen. Es muss auch bestätigt werden, dass Sie die Mindesteinkommensanforderung von IPREM erfüllen. Ihre Gehaltsabrechnungen sollten enthalten sein.
Planen Sie, im Ausland zu arbeiten?
* Wenn die Antwort ja lautet, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Mindestanforderungen erfüllen, es muss übersetzt und in Form eines Vertrags vorliegen. Außerdem benötigen Sie mindestens 6 Monatsgehaltsabrechnungen.
* Der Nachweis, dass Sie von Spanien aus arbeiten können, ist ebenfalls erforderlich, und Ihr Arbeitgeber muss einen übersetzten Vertrag oder einen übersetzten gestempelten und unterschriebenen Brief vorlegen.
Werden Sie selbstständig/autonom sein?
* Wenn Sie sich in Andalusien kürzlich als Autonomo registriert haben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie möglicherweise aufgefordert werden, weitere Mittel zum Selbstunterhalt nachzuweisen.
Ziehen Sie mit einer staatlichen Rente um?
* Wenn Sie eine staatliche Rente haben, benötigen Sie eine amtlich übersetzte S1 zusammen mit Ihrem letzten jährlichen Rentenausweis, der Ihnen von Ihrer Regierung zugesandt wurde und aus dem hervorgeht, wie viel Rente Sie erhalten.
Private Altersvorsorge
* Sie benötigen einen dokumentarischen Nachweis über die Beträge, die Sie erhalten, in Form eines übersetzten Schreibens von Ihrem/n Anbieter(n) sowie idealerweise einen Zahlungsnachweis auf ein Bankkonto.
Spanish Property Choice kann ein professionelles Unternehmen empfehlen, das einen kompletten Rechtsservice für britische Staatsbürger anbietet, die eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten möchten, und kann Ihnen dabei helfen, die entsprechenden Termine im spanischen Konsulat zu erhalten, die erforderlichen Unterlagen in Großbritannien und in Spanien vorzubereiten und die entsprechenden T.I.E.-Karten in Spanien zu erhalten. Unsere Empfehlung basiert auf dem Feedback unserer Kunden, die ihre Dienste in Anspruch genommen haben.
Senden Sie uns eine E-Mail an: [email protected]
Spanish Property Choice hat alle Anstrengungen unternommen, um die Informationen über diese Informationen aus externen Quellen zu erhalten, die als zuverlässig erachtet werden. Wir können jedoch nicht für die vollständige Richtigkeit garantieren, vorbehaltlich von Fehlern, Auslassungen und anderen Bedingungen. Diese Informationen wurden am 12. Februar 2021 von einem gesetzlichen Vertreter zur Verfügung gestellt und gelten zum Zeitpunkt dieses Datums als korrekt, können sich jedoch jederzeit ändern, daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen gesetzlichen Vertreter zu wenden, um den aktualisierten Status zu klären. Wenn Sie mit unserem Rechtsvertreter sprechen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] und wir werden Sie mit den eingeweihten Personen in Verbindung setzen.