Erlangung einer nicht lukrativen Aufenthaltsgenehmigung

RECHTSGUTACHTEN ÜBER DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERLANGUNG DER NICHT LUKRATIVEN AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR BRITISCHE STAATSBÜRGER

* Bitte beachten Sie: Änderung 2023 -

Neueste gesetzliche Anforderungen, um in diesem Jahr 2023 Anspruch auf ein nicht lukratives Visum zu haben.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen basieren auf dem jährlich erscheinenden I.P.R.E.M.-Index.

Der monatliche I.P.R.E.M. beträgt in diesem Jahr 2023 600,00 €, wenn wir ihn also mit 12 Monaten multiplizieren, erhalten wir den jährlichen I.P.R.E.M.-Index von 7.200,00 €.

Die wirtschaftlichen Mindestnachweismittel betragen 400% des jährlichen I.P.R.E.M., was bedeutet, dass Sie einen jährlichen Betrag von 28.800,00 € (Renten, Ersparnisse usw.) nachweisen müssen.

Für jedes Familienmitglied, das vom ersten Antragsteller wirtschaftlich unterhaltsberechtigt ist, beträgt der jährliche Nachweisbetrag 7.200,00 €.

Wenn Sie die Verlängerung beantragen, sind diese Zahlen doppelt, da die Verlängerung zwei Jahre dauert. Dies bedeutet, dass der Mindestbetrag für einen Erstantragsteller 57.600,00 € und der Mindestbetrag für jedes Familienmitglied, das vom ersten Antragsteller wirtschaftlich abhängig ist, 14.400,00 € beträgt.


* Bitte beachten Sie: Änderung 2022 - Eine Änderung des IPREM mit einem neuen Betrag von 27.792,96 € für den Antragsteller. Für den Unterhalt jedes ihrer Familienangehörigen würde der jährliche Betrag 6.948,24 € für jedes Familienmitglied betragen, das wirtschaftlich von den Antragstellern abhängig ist. *

1.- Anwendbares Recht.

. Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration.

. Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.

. Internationale Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation von 2005.

2.- Rechtsstellung britischer Staatsbürger in Spanien ab dem 1. Januar 2021.

Wir müssen unterscheiden zwischen der Situation britischer Bürger, die vor dem 31. Dezember 2020 in Spanien lebten, und jenen Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Spanien lebten.

. Für britische Staatsbürger, die nachweisen können, dass sie bereits vor diesem Datum in Spanien gelebt haben, durch eine Volkszählungsbescheinigung oder durch einen bei der Junta de Andalusia registrierten Mietvertrag ist die Situation die gleiche wie im letzten Jahr und können daher weiterhin unter den gleichen Bedingungen wie zuvor einen Aufenthaltsantrag in Spanien stellen. Diese Bürger können sich wie bisher in Spanien aufhalten. Die zuvor ausgestellten Gemeinschaftszertifikate sind immer noch gültig, obwohl die Behörden empfehlen, sie durch die neuen T.I.E. Cards mit biometrischen Parametern zu ersetzen.

. Für britische Staatsbürger, die vor dem 1. Januar 2021 nicht in Spanien gelebt haben oder nicht nachweisen können, dass sie vor diesem Datum in Spanien gelebt haben, gilt das Allgemeine Ausländerregime Spaniens. Diese Bürger können sich für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in Spanien aufhalten oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser Rechtsbericht bezieht sich auf die Anforderungen, das Verfahren und die Dokumentation, die zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine gemeinnützige befristete Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, die wir im Folgenden darlegen:

- Gesetzliche Voraussetzungen, um die nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten

Die gesetzlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um die genannte Genehmigung in Spanien zu erhalten, sind die folgenden:

  • Kein Bürger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz oder Familienangehöriger von Bürgern dieser Länder zu sein, für die die Unionsbürgerregelung gilt.
  • Nicht illegal auf spanischem Territorium zu sein.
  • Keine Vorstrafen in Spanien oder in ihren früheren Wohnsitzländern (5 Jahre zuvor) für Straftaten nach spanischem Recht zu haben.
  • Nicht die Einreise nach Spanien verboten zu bekommen und nicht die Einreise in den Hoheitsraum von Ländern verweigert zu werden, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat.
  • über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten ihres Aufenthalts und ihrer Rückkehr sowie gegebenenfalls die Kosten ihrer Familienangehörigen zu decken, und zwar in Höhe folgender Beträge:

– Für ihre monatliche Unterstützung 400 % des IPREM. (Das monatliche IPREM im Jahr 2021 beträgt 564,90 €, wenn wir es also mit 4 multiplizieren und den Gesamtbetrag für das gesamte erste Jahr des Wohnsitzes berechnen, wäre der Betrag 27.115,20 € für den Antragsteller).

– Für die Unterstützung jedes ihrer Familienmitglieder, 100% des IPREM. (100% des IPREM im Jahr 2021 beträgt 564,90 €, wenn wir es also mit 12 Monaten für das erste Jahr des Wohnsitzes multiplizieren, würde der jährliche Betrag 6.778,80 € pro Familienmitglied betragen, das wirtschaftlich vom Antragsteller abhängig ist).

  • Eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die in Spanien zugelassen ist.
  • nicht an einer der Krankheiten zu leiden, die gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können.
  • Gegebenenfalls nicht innerhalb des Zeitraums der Verpflichtung, nicht nach Spanien zurückzukehren, die der Ausländer bei der Teilnahme an einem freiwilligen Rückkehrprogramm eingegangen ist.

- Verfahren zur Erlangung der nicht lukrativen Aufenthaltserlaubnis in Spanien:

Britische Staatsbürger, die eine vorübergehende, nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen möchten, müssen dies über das spanische Konsulat tun, das ihrem aktuellen Wohnsitz entspricht.

Es gibt drei spanische Konsulate in Großbritannien, eines in London, ein weiteres in Manchester und ein weiteres in Edinburgh. Je nachdem, in welchem Bezirk der Antragsteller lebt, kann er sich an eines dieser Konsulate wenden. Termine sind erforderlich und Ihre spanischen Anwälte können einen Termin für den Antragsteller und seine Familienangehörigen beim zuständigen spanischen Konsulat erhalten.

Das spanische Konsulat wird ein dreimonatiges temporäres Visum für den Antragsteller und seine Familienangehörigen arrangieren, um ihre Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu beantragen und zu erhalten. Die Unterlagen müssen dem spanischen Konsulat vorgelegt werden und sie werden nach Spanien geschickt, damit die entsprechende Ausländerbehörde über den Antrag entscheiden kann. Die Frist für die Bearbeitung des Antrags beträgt drei Monate, und wenn die Verwaltung nicht innerhalb dieser Frist antwortet, wird davon ausgegangen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Wenn das Aufenthaltsvisum erteilt wird, hat der Antragsteller ab der Benachrichtigung einen Monat Zeit, um es persönlich abzuholen. Wenn sie dies nicht tun, wird davon ausgegangen, dass sie auf das erteilte Visum verzichtet haben, und das Verfahren wird abgeschlossen.

Sobald das Visum abgeholt wurde, muss der Antragsteller innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums, die in keinem Fall drei Monate überschreiten wird, nach Spanien einreisen. Die ursprüngliche befristete Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und gilt ab dem Datum der Einreise nach Spanien. Innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien muss der Antragsteller persönlich den Personalausweis des Ausländers bei der Einwanderungsbehörde oder der Polizeistation in der Provinz beantragen, in der die Genehmigung bearbeitet wurde.

Zum Zeitpunkt des Fingerabdrucks muss der Antragsteller seinen Reisepass oder sein Reisedokument vorlegen und folgende Dokumente vorlegen:

  • Beantragung der Karte auf dem offiziellen Formular
  • Nachweis über die Zahlung der Steuer.
  • Drei aktuelle Farbfotos, weißer Hintergrund, Passgröße.

- Unterlagen zur Beantragung der nicht lukrativen befristeten Aufenthaltserlaubnis.

In der Regel müssen Kopien der Unterlagen vorgelegt und die Originale zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden. Die offiziellen Dokumente aus dem Vereinigten Königreich müssen offiziell ins Spanische übersetzt und beim Apostel von Den Haag legalisiert werden. Ihr Anwalt kann die besagte Legalisation und Übersetzung von Dokumenten erhalten.

Die bereitzustellende Dokumentation ist die folgende:

  • Antragsformular für ein Aufenthaltsvisum in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Antragsteller oder im Falle von Kindern von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. (Wir können das genannte Formular im Voraus ausfüllen).
  • Reisepass oder Reisedokument, anerkannt als gültig in Spanien, gültig für mindestens ein Jahr.
  • Strafregisterzeugnis oder gleichwertiges Dokument, ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes oder des Landes oder der Länder, in dem/denen der/die Antragsteller(n) in den letzten fünf Jahren gewohnt hat/haben.
  • Nachweise, aus denen hervorgeht, dass sie für den Zeitraum, für den sie sich bewerben, über finanzielle Mittel verfügen. Dies kann durch jeden Nachweis anerkannt werden, einschließlich der Vorlage von Eigentumsurkunden, P60s oder Steuererklärungen, Kontoauszügen, beglaubigten Schecks oder Kreditkarten zusammen mit einem Bankzertifikat, das den als Guthaben auf der Karte verfügbaren Betrag usw. bestätigt.
  • Nachweise über die Verfügbarkeit einer Krankenversicherung
  • Ärztliches Attest gemäß der Internationalen Gesundheitsverordnung der Weltgesundheitsorganisation.

- Allgemeine Bemerkungen zu den nicht lukrativen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien.

Die befristeten Genehmigungen werden zunächst für einen Zeitraum von 1 Jahr erteilt, können jedoch mit dem entsprechenden Verlängerungsantrag in Spanien verlängert werden. Die erste Verlängerung würde für einen Zeitraum von 2 Jahren erfolgen. Nach Ablauf des genannten Verlängerungszeitraums können der/die Antragsteller eine zweite Verlängerung in Spanien beantragen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Antragsteller 5 Jahre Aufenthalt in Spanien, so dass er dann seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann.

Die nicht lukrative befristete Aufenthaltserlaubnis erlaubt es dem Antragsteller nicht, in Spanien zu arbeiten, so dass Bürger, die hier arbeiten möchten, die entsprechende lukrative Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen müssen.

Spanish Property Choice kann einen professionellen Anwalt empfehlen, der britischen Bürgern, die eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten möchten, einen kompletten Rechtsdienst bietet und bei der Beschaffung der entsprechenden Termine im spanischen Konsulat, der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen in Großbritannien und Spanien und der Beschaffung der entsprechenden T.I.E.-Karten in Spanien helfen kann. Unsere Empfehlung basiert auf dem Feedback unserer Kunden, die ihre Dienste in Anspruch genommen haben.

Senden Sie uns eine E-Mail an: stephen@spanishpropertychoice.com

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