Kaufkosten & Steuern - Kauf einer Immobilie in Spanien
ÄNDERUNG: NOVEMBER 2021
RECHTSBERICHT ÜBER DAS NEUE GESETZ ÜBER DIE ABTRETUNG VON STEUERN VON ANDALUSIEN.
Das andalusische Parlament hat kürzlich ein neues Gesetz über die abgetretenen Steuern von Andalusien verabschiedet, das Senkungen der Steuersätze und neue Abzüge bei verschiedenen Steuern wie der Grunderwerbssteuer, der Stempelsteuer, der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer und der Vermögenssteuer vorsieht.
Das neue Gesetz tritt am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Andalusiens in Kraft, die voraussichtlich im November 2021 erfolgen wird, einige der neuen Maßnahmen, insbesondere die in Bezug auf die Abzüge für die Einkommensteuer, werden jedoch am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Nachfolgend finden Sie einen Rechtsbericht, der Spanish Property Choice &; The Garners of Channel 4, Sun, Sea and Selling Houses von einer legalen 3. Partei, die sich täglich mit solchen Angelegenheiten befasst, über die wichtigsten neuen Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde, die Sie unten finden können.
1.- Anwendbares Recht.
Gesetz über die abgetretenen Steuern von Andalusien. genehmigt vom andalusischen Parlament am 13. Oktober 2021.
2.- Die wichtigsten Änderungen und Ermäßigungen der Steuern in der neuen Verordnung.
a) Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y
Actos Juridicos Documentados:
Im Falle der Grunderwerbsteuer wird die Besteuerung mit einem einheitlichen Satz von 7 % in den gleichen Fällen erfolgen, in denen sie zuvor 8 %, 9 % oder 10 % betrug. Die Mietsteuer wird mit 0,3 % besteuert.
Bei der Option der Stempelsteuer beträgt der Steuersatz 1,2 %.
Es gab ein Dekret, das von der Junta de Andalucia im April 2021 aufgrund der Pandemiesituation genehmigt wurde, wonach sie den Steuersatz der Grunderwerbssteuer vorübergehend auf 7 % und den Steuersatz der Stempelsteuer auf 1,2 % senkte, aber dies war eine vorübergehende Maßnahme, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleiben würde. Aufgrund dieses neuen Gesetzes, das verabschiedet wurde, wird die besagte Senkung der Steuersätze auf 7 % bzw. 1,2 % jedoch nicht vorübergehend sein und seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sein.
Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von gewöhnlichen Wohnungen mit einem Wert von weniger als 150.000,00 € wird auf 6 % Steuer gesenkt.
Die Preisgrenze für die Inanspruchnahme des Vorteils bei der Ermäßigung des Steuersatzes, wenn der Erwerber des gewöhnlichen Aufenthalts eine kinderreiche Familie oder eine behinderte Person ist, wird von 180.000,00 € auf 250.000,00 € erhöht.
b) Erbschaftssteuer.
Auch die Erbschaftssteuer wird in einigen Punkten geändert. Somit wird das bereits bestehende Vermögen der Erben nicht berücksichtigt und die Koeffizienten werden in der Regel 45 % nicht überschreiten.
Lebenspartner oder faktische Lebensgemeinschaften sind Ehegatten völlig gleichgestellt, sofern sie ordnungsgemäß in den amtlichen Registern eingetragen sind.
Erbschaften zugunsten von Geschwistern, Tanten, Onkeln und Neffen, die bisher einen Steuersatz von 70 % zahlen konnten, werden auf die Höchstgrenze von 45 % reduziert.
Wenn es sich bei der erhaltenen Erbschaft um einen gewöhnlichen Aufenthalt handelt, wird der Steuertarif je nach Wert der Immobilie von 95 % auf 100 % auf einen einheitlichen Satz von 99 % in allen Fällen geändert.
Auch die Kürzungen der wirtschaftlichen Schenkung an Nachkommen für den Kauf ihres gewöhnlichen Wohnsitzes werden leichter zugänglich gemacht. Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Käufer seinen ersten gewöhnlichen Aufenthalt hat, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Die Obergrenze, bis zu der sie gilt, erhöht sich allgemein von 120.000,00 € auf 150.000,00 € und von 180.000,00 € auf 250.000,00 €, wenn die Spende an eine Person mit einer Behinderung erfolgt.
c) Vermögenssteuer.
Die Junta de Andalucía wird der gleichen Steuerskala folgen wie der Staat, mit Ausnahme des letzten Teils, in dem sie den Satz von 2,5 % beibehält und die auf nationaler Ebene vorgenommene Erhöhung auf 3,5 % nicht umgesetzt wird.
Menschen mit Behinderungen können von den übrigen Änderungen profitieren, die mit dieser Steuer eingeführt wurden. Der Freibetrag erhöht sich für Menschen mit einer Behinderung zwischen 33 % und 65 % von 700.000,00 € auf 1.250.000,00 € pro Jahr. Diese Freigrenze erhöht sich bei Personen mit einem noch höheren Grad der Behinderung auf 1.500.000,00 €.
d) Einkommensteuer.
ÄNDERUNG: NOVEMBER 2021
RECHTSBERICHT ÜBER DAS NEUE GESETZ ÜBER DIE ABTRETUNG VON STEUERN VON ANDALUSIEN.
Das andalusische Parlament hat kürzlich ein neues Gesetz über die abgetretenen Steuern von Andalusien verabschiedet, das Senkungen der Steuersätze und neue Abzüge bei verschiedenen Steuern wie der Grunderwerbssteuer, der Stempelsteuer, der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer und der Vermögenssteuer vorsieht.
Das neue Gesetz tritt am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Andalusiens in Kraft, die voraussichtlich im November 2021 erfolgen wird, einige der neuen Maßnahmen, insbesondere die in Bezug auf die Abzüge für die Einkommensteuer, werden jedoch am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Nachfolgend finden Sie einen Rechtsbericht, der Spanish Property Choice &; The Garners of Channel 4, Sun, Sea and Selling Houses von einer legalen 3. Partei, die sich täglich mit solchen Angelegenheiten befasst, über die wichtigsten neuen Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde, die Sie unten finden können.
1.- Anwendbares Recht.
Gesetz über die abgetretenen Steuern von Andalusien. genehmigt vom andalusischen Parlament am 13. Oktober 2021.
2.- Die wichtigsten Änderungen und Ermäßigungen der Steuern in der neuen Verordnung.
a) Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y
Actos Juridicos Documentados:
Im Falle der Grunderwerbsteuer wird die Besteuerung mit einem einheitlichen Satz von 7 % in den gleichen Fällen erfolgen, in denen sie zuvor 8 %, 9 % oder 10 % betrug. Die Mietsteuer wird mit 0,3 % besteuert.
Bei der Option der Stempelsteuer beträgt der Steuersatz 1,2 %.
Es gab ein Dekret, das von der Junta de Andalucia im April 2021 aufgrund der Pandemiesituation genehmigt wurde, wonach sie den Steuersatz der Grunderwerbssteuer vorübergehend auf 7 % und den Steuersatz der Stempelsteuer auf 1,2 % senkte, aber dies war eine vorübergehende Maßnahme, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleiben würde. Aufgrund dieses neuen Gesetzes, das verabschiedet wurde, wird die besagte Senkung der Steuersätze auf 7 % bzw. 1,2 % jedoch nicht vorübergehend sein und seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sein.
Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von gewöhnlichen Wohnungen mit einem Wert von weniger als 150.000,00 € wird auf 6 % Steuer gesenkt.
Die Preisgrenze für die Inanspruchnahme des Vorteils bei der Ermäßigung des Steuersatzes, wenn der Erwerber des gewöhnlichen Aufenthalts eine kinderreiche Familie oder eine behinderte Person ist, wird von 180.000,00 € auf 250.000,00 € erhöht.
b) Erbschaftssteuer.
Auch die Erbschaftssteuer wird in einigen Punkten geändert. Somit wird das bereits bestehende Vermögen der Erben nicht berücksichtigt und die Koeffizienten werden in der Regel 45 % nicht überschreiten.
Lebenspartner oder faktische Lebensgemeinschaften sind Ehegatten völlig gleichgestellt, sofern sie ordnungsgemäß in den amtlichen Registern eingetragen sind.
Erbschaften zugunsten von Geschwistern, Tanten, Onkeln und Neffen, die bisher einen Steuersatz von 70 % zahlen konnten, werden auf die Höchstgrenze von 45 % reduziert.
Wenn es sich bei der erhaltenen Erbschaft um einen gewöhnlichen Aufenthalt handelt, wird der Steuertarif je nach Wert der Immobilie von 95 % auf 100 % auf einen einheitlichen Satz von 99 % in allen Fällen geändert.
Auch die Kürzungen der wirtschaftlichen Schenkung an Nachkommen für den Kauf ihres gewöhnlichen Wohnsitzes werden leichter zugänglich gemacht. Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Käufer seinen ersten gewöhnlichen Aufenthalt hat, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Die Obergrenze, bis zu der sie gilt, erhöht sich allgemein von 120.000,00 € auf 150.000,00 € und von 180.000,00 € auf 250.000,00 €, wenn die Spende an eine Person mit einer Behinderung erfolgt.
c) Vermögenssteuer.
Die Junta de Andalucía wird der gleichen Steuerskala folgen wie der Staat, mit Ausnahme des letzten Teils, in dem sie den Satz von 2,5 % beibehält und die auf nationaler Ebene vorgenommene Erhöhung auf 3,5 % nicht umgesetzt wird.
Menschen mit Behinderungen können von den übrigen Änderungen profitieren, die mit dieser Steuer eingeführt wurden. Der Freibetrag erhöht sich für Menschen mit einer Behinderung zwischen 33 % und 65 % von 700.000,00 € auf 1.250.000,00 € pro Jahr. Diese Freigrenze erhöht sich bei Personen mit einem noch höheren Grad der Behinderung auf 1.500.000,00 €.
d) Einkommensteuer.
ÄNDERUNG: NOVEMBER 2021
RECHTSBERICHT ÜBER DAS NEUE GESETZ ÜBER DIE ABTRETUNG VON STEUERN VON ANDALUSIEN.
Das andalusische Parlament hat kürzlich ein neues Gesetz über die abgetretenen Steuern von Andalusien verabschiedet, das Senkungen der Steuersätze und neue Abzüge bei verschiedenen Steuern wie der Grunderwerbssteuer, der Stempelsteuer, der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer und der Vermögenssteuer vorsieht.
Das neue Gesetz tritt am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Andalusiens in Kraft, die voraussichtlich im November 2021 erfolgen wird, einige der neuen Maßnahmen, insbesondere die in Bezug auf die Abzüge für die Einkommensteuer, werden jedoch am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Nachfolgend finden Sie einen Rechtsbericht, der Spanish Property Choice &; The Garners of Channel 4, Sun, Sea and Selling Houses von einer legalen 3. Partei, die sich täglich mit solchen Angelegenheiten befasst, über die wichtigsten neuen Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde, die Sie unten finden können.
1.- Anwendbares Recht.
Gesetz über die abgetretenen Steuern von Andalusien. genehmigt vom andalusischen Parlament am 13. Oktober 2021.
2.- Die wichtigsten Änderungen und Ermäßigungen der Steuern in der neuen Verordnung.
a) Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y
Actos Juridicos Documentados:
Im Falle der Grunderwerbsteuer wird die Besteuerung mit einem einheitlichen Satz von 7 % in den gleichen Fällen erfolgen, in denen sie zuvor 8 %, 9 % oder 10 % betrug. Die Mietsteuer wird mit 0,3 % besteuert.
Bei der Option der Stempelsteuer beträgt der Steuersatz 1,2 %.
Es gab ein Dekret, das von der Junta de Andalucia im April 2021 aufgrund der Pandemiesituation genehmigt wurde, wonach sie den Steuersatz der Grunderwerbssteuer vorübergehend auf 7 % und den Steuersatz der Stempelsteuer auf 1,2 % senkte, aber dies war eine vorübergehende Maßnahme, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleiben würde. Aufgrund dieses neuen Gesetzes, das verabschiedet wurde, wird die besagte Senkung der Steuersätze auf 7 % bzw. 1,2 % jedoch nicht vorübergehend sein und seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sein.
Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von gewöhnlichen Wohnungen mit einem Wert von weniger als 150.000,00 € wird auf 6 % Steuer gesenkt.
Die Preisgrenze für die Inanspruchnahme des Vorteils bei der Ermäßigung des Steuersatzes, wenn der Erwerber des gewöhnlichen Aufenthalts eine kinderreiche Familie oder eine behinderte Person ist, wird von 180.000,00 € auf 250.000,00 € erhöht.
b) Erbschaftssteuer.
Auch die Erbschaftssteuer wird in einigen Punkten geändert. Somit wird das bereits bestehende Vermögen der Erben nicht berücksichtigt und die Koeffizienten werden in der Regel 45 % nicht überschreiten.
Lebenspartner oder faktische Lebensgemeinschaften sind Ehegatten völlig gleichgestellt, sofern sie ordnungsgemäß in den amtlichen Registern eingetragen sind.
Erbschaften zugunsten von Geschwistern, Tanten, Onkeln und Neffen, die bisher einen Steuersatz von 70 % zahlen konnten, werden auf die Höchstgrenze von 45 % reduziert.
Wenn es sich bei der erhaltenen Erbschaft um einen gewöhnlichen Aufenthalt handelt, wird der Steuertarif je nach Wert der Immobilie von 95 % auf 100 % auf einen einheitlichen Satz von 99 % in allen Fällen geändert.
Auch die Kürzungen der wirtschaftlichen Schenkung an Nachkommen für den Kauf ihres gewöhnlichen Wohnsitzes werden leichter zugänglich gemacht. Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Käufer seinen ersten gewöhnlichen Aufenthalt hat, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können. Die Obergrenze, bis zu der sie gilt, erhöht sich allgemein von 120.000,00 € auf 150.000,00 € und von 180.000,00 € auf 250.000,00 €, wenn die Spende an eine Person mit einer Behinderung erfolgt.
c) Vermögenssteuer.
Die Junta de Andalucía wird der gleichen Steuerskala folgen wie der Staat, mit Ausnahme des letzten Teils, in dem sie den Satz von 2,5 % beibehält und die auf nationaler Ebene vorgenommene Erhöhung auf 3,5 % nicht umgesetzt wird.
Menschen mit Behinderungen können von den übrigen Änderungen profitieren, die mit dieser Steuer eingeführt wurden. Der Freibetrag erhöht sich für Menschen mit einer Behinderung zwischen 33 % und 65 % von 700.000,00 € auf 1.250.000,00 € pro Jahr. Diese Freigrenze erhöht sich bei Personen mit einem noch höheren Grad der Behinderung auf 1.500.000,00 €.
d) Einkommensteuer.