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JURISTISCHER BERICHT ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE NICHT LUKRATIVE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR BRITISCHE STAATSBÜRGER

1.- Anwendbares Recht.

. Organgesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und freiheitsrechtlich frei werdenden Personen in Spanien und ihre soziale Integration.

. Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.

. Internationale Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation ab 2005.


2.- Rechtlicher Status britischer Bürger in Spanien ab dem 1. Januar 2021.

Wir müssen unterscheiden zwischen der Situation der britischen Bürger, die vor dem 31. Dezember 2020 in Spanien lebten, und jenen Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Spanien lebten.

. Für britische Bürger, die nachweisen können, dass sie bereits vor diesem Zeitpunkt in Spanien gelebt haben,durch eine Volkszählungsbescheinigung oder durch einen bei der Junta de Andalusien registrierten Mietvertrag, ist die Situation die gleiche wie im letzten Jahr, und sie können daher weiterhin unter den gleichen Bedingungen wie zuvor einen Wohnsitz in Spanien beantragen.

Diese Bürger können weiterhin wie bisher in Spanien wohnen. Die zuvor erteilten Gemeinschaftszeugnisse sind nach wie vor gültig, obwohl die Behörden empfehlen, sie durch die neuen T.I.E.-Karten zu ersetzen, die biometrische Parameter enthalten.

. Für britische Staatsbürger, die vor dem 1. Januar 2021 nicht in Spanien gelebt haben oder nicht nachweisen können, dass sie vor diesem Zeitpunkt in Spanien gelebt haben, wird es das allgemeine Ausländerregime Spaniens geben.

Diese Bürger können sich innerhalb von sechs Monaten für einen Kurzenaufenthalt von höchstens 90 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Tagen in Spanien aufhalten oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.


Dieser Rechtsbericht bezieht sich auf die Anforderungen, verfahren und Dokumentationen, die vorzulegen sind, um eine nicht gewinnorientierte befristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten, die wir im Folgenden beschrieben haben:

- Rechtliche Voraussetzungen, um die nicht lukrative Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten.

Die rechtlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um die besagte Genehmigung in Spanien zu erhalten, sind die folgenden:

. Nicht Bürger eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz zu sein oder ein Familienangehöriger von Bürgern dieser Länder zu sein, für die die Unionsbürgerschaft gilt.

. Nicht illegal auf spanischem Territorium zu sein.

. Keine Vorstrafen in Spanien oder in ihren früheren Wohnsitzländern (5 Jahre zuvor) für Verbrechen nach spanischem Recht.

. Nicht von der Einreise nach Spanien ausgeschlossen worden zu sein und nicht in den territorialen Raum der Länder einreisen zu dürfen, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat.

. Über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten für ihren Aufenthalt und ihre Rückkehr und gegebenenfalls über die Kosten ihrer Familienangehörigen in Übereinstimmung mit den folgenden Beträgen zu verfügen:

– Für ihre monatliche Unterstützung 400 % des IPREM. (Der monatliche IPREM im Jahr 2021 beträgt 564,90 €, wenn wir ihn also mit 4 multiplizieren und den Gesamtbetrag für das gesamte erste Jahr des Aufenthalts berechnen, würde der Betrag für den Antragsteller 27.115,20 € betragen).

– Zur Unterstützung jedes ihrer Familienmitglieder 100% des IPREM. (100 % des IPREM im Jahr 2021 betragen 564,90 €, wenn wir ihn also mit 12 Monaten für das erste Jahr des Wohnsitzes multiplizieren, würde der jährliche Betrag 6.778,80 EUR pro Familienmitglied betragen, das wirtschaftlich vom Antragsteller abhängig ist).

. Eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die in Spanien tätig sein darf.

. Nicht an einer der Krankheiten zu leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsverordnung von 2005 haben können.

. Gegebenenfalls nicht innerhalb der Frist der Verpflichtung, nicht nach Spanien zurückzukehren, die der Ausländer bei der Teilnahme an einem Freiwilligenrückkehrprogramm angenommen hat.


- Verfahren zur Erteilung der nicht lukrativen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien:

Britische Staatsbürger, die eine vorübergehende, nicht lukrative Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen möchten, müssen dies über das spanische Konsulat tun, das ihrem derzeitigen Wohnsitz entspricht.

Es gibt drei spanische Konsulate im Vereinigten Königreich, eines in London, ein weiteres in Manchester und ein weiteres in Edinburgh. Je nach Landkreis, in dem der Antragsteller lebt, kann er zu einem dieser Konsulate gehen.

Das spanische Konsulat wird ein dreimonatiges befristetes Visum für den Antragsteller und seine Familienangehörigen arrangieren, um ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu beantragen und zu erhalten.

Die Unterlagen müssen beim spanischen Konsulat vorgelegt werden und werden nach Spanien geschickt, damit das entsprechende Ausländeramt über den Antrag entscheiden kann. Die Frist für die Beilegung des Antrags beträgt drei Monate, und wenn die Verwaltung nicht innerhalb dieser Frist antwortet, wird davon ausgegangen, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Wird das Aufenthaltsvisum erteilt, hat der Antragsteller einen Monat nach der Anmeldung Zeit, es persönlich abzuholen. Wenn sie dies nicht tun, wird davon ausgegangen, dass sie auf das erteilte Visum verzichtet haben, und das Verfahren wird eingestellt.

Sobald das Visum eingezogen wurde, muss der Antragsteller innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums nach Spanien einreisen, das in keinem Fall drei Monate überschreitet.

Die ursprüngliche befristete Aufenthaltserlaubnis ist ein Jahr gültig und ab dem Datum der Einreise nach Spanien gültig.

Innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien muss der Antragsteller persönlich den Personalausweis des Ausländers bei der Einwanderungsbehörde oder der Polizeistation in der Provinz beantragen, in der die Genehmigung bearbeitet wurde.

Zum Zeitpunkt des Fingerabdruckverfahrens muss der Antragsteller seinen Reisepass oder sein Reisedokument vorlegen und die folgenden Dokumente vorlegen:

Antrag auf die Karte auf dem amtlichen Formular
Nachweis der Zahlung der Steuer.
Drei aktuelle Farbfotos, weißer Hintergrund, Passgröße.


- Dokumentation zur Anwendung der nicht lukrativen befristeten Aufenthaltsgenehmigung.

Im Allgemeinen müssen Kopien der Unterlagen vorgelegt werden, und die Originale müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags ausgezeigt werden. Die offiziellen Dokumente aus dem Vereinigten Königreich müssen offiziell ins Spanische übersetzt und mit der Apostille von Den Haag legalisiert werden.

Die bereitzustellende Dokumentation ist die folgende:

- Antragsformular für das Aufenthaltsvisum in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und von seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter bei Kindern unterzeichnet. (Wir können das besagte Formular im Voraus ausfüllen).

- Reisepass oder Reisedokument, in Spanien als gültig anerkannt, gültig für mindestens ein Jahr.

- Strafregisterbescheinigung oder gleichwertiges Dokument, das von den Behörden des Herkunftslandes oder des Landes oder der Länder ausgestellt wurde, in denen sich der Antragsteller/die Antragsteller in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben.

- Dokumentation, in der sie sich darüber im Reichen beziehen, dass sie über finanzielle Mittel für den Zeitraum verfügen, für den sie sich bewerben.

Dies kann durch alle Beweise akkreditiert werden, einschließlich der Vorlage von Eigentumsurkunden, P60s oder Steuererklärungen, Kontoauszügen, beglaubigten Schecks oder Kreditkarten zusammen mit einem Bankzertifikat, das den als Kredit auf der Karte verfügbaren Betrag akkreditiert, usw.

- Dokumentation zur Akkreditierung der Verfügbarkeit von Krankenversicherungen

- Ärztliches Attest gemäß der Internationalen Gesundheitsverordnung der Weltgesundheitsorganisation.

- Allgemeine Bemerkungen zu den nicht lukrativen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien.

Die befristeten Genehmigungen werden zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, können jedoch mit dem entsprechenden Verlängerungsantrag in Spanien verlängert werden. Die erste Verlängerung wäre für einen Zeitraum von 2 Jahren. Am Ende des genannten Verlängerungszeitraums kann der Antragsteller/die Antragsteller eine zweite Verlängerung in Spanien beantragen. Wenn dieser Zeitraum endet, hat der Antragsteller 5 Jahre Aufenthalt in Spanien, damit er dann seine dauere Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann.

Die nicht lukrative befristete Aufenthaltserlaubnis erlaubt es dem Antragsteller nicht, in Spanien zu arbeiten, so dass für den Fall, dass es Bürger gibt, die hier arbeiten möchten, sie die entsprechende lukrative Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen müssten.


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